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Auftragserteilung eines kostenpflichtigen Supports

 

Kosten:

Telefonischer Support Telefonische Unterstützung und Problembehebung
+43 3182 4484 44
€ 75,– / Stunde
Fernwartung Unterstützung und Problembehebung per Fernzugriff € 95,– / Stunde
Regiestunde Unterstützung und Problembehebung vor Ort € 120,– / Stunde
Fahrtkosten Kilometergeld
Fahrtzeit
€ 0,60 / Kilometer
€ 60,– / Stunde
Diäten Innerhalb Österreichs € 26,40 / Tag

Verrechnet wird jede begonnene viertel Stunde. Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung.
Alle Preise verstehen sich in EURO, exkl. MwSt. Zusätzliche Aufwände wie Materialien werden gesondert verrechnet.

Die Eruierung des Problems sowie daraufhin durchgeführte Arbeiten, die durch einen Wartungs-oder Supportvertrag gedeckt sind, erfolgen kostenlos. Sollten die Probleme durch z.B.: Software von Drittanbietern, Handlungen eines Dritten am PC, Eigenverschulden etc. entstanden sein, sind die dafür nötigen Arbeiten kostenpflichtig.

Sie haben folgende Daten in das Support-Auftragsformular eingegeben:

    Please fill out the form on the previous page.

    Allgemeine Richtlinien:
    Die angegebenen Preise basieren auf unseren Betriebszeiten, diese sind Mo-Fr 08:00-16:00 Es gilt Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Mahnspesen verrechnet.
    Die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen werden erfolgsunabhängig nach Aufwand in Rechnung gestellt.

    Maßgebend für die Rechtsgültigkeit des Vertrages sind die schriftliche Auftragserteilung sowie die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die Auftragserteilung gilt hierbei als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.

    Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich, ebenso wie für den hinreichenden Schutz vor Schadsoftware.
    Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Betriebsangehörigen der EsCulenta GmbH gegenüber dem Kunden wird außer im Falle der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die EsCulenta GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden.
    Für Streitigkeiten aus diesem Vertag gilt österreichisches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist Leibnitz.
    Der Kunde ist darüber informiert, dass der Gebrauch von nicht lizenzierter Software strafbar ist.

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